Der Ortsbeauftragte für den Vogelschutz…

  • erfüllt eine wichtige Aufgabe für den Schutz der Natur, insbesondere für den Schutz wildlebender Vögel, Fledermäuse und Insekten.
  • arbeitet ehrenamtlich.
  • baut, wenn möglich, Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse und Insekten, auch für andere Ortsbeauftragte. Für den Unterhalt und Finanzierung der Materialien ist die Gemeinde zuständig.
  • betreut die von ihm angebrachten Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse, Insekten usw.
  • kartiert die Standorte der Nisthilfen, ihre Zweckdienlichkeit und die Artenvorkommen in seinem Revier.
  • bekommt seine Bestätigung durch einen Ausweis der Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland in Frankfurt.
  • arbeitet mit der Untereren Naturschutzbehörde des Kreises und der Revierförsterei zusammen.
  • erhält Unterstützung und Rat vom Kreisbeauftragten für den Vogelschutz und den anderen Ortsbeauftragten in seiner Gemeinde.
  • hat die Möglichkeit an Seminaren teilzunehmen um sich weiterzubilden.
  • erhält über die Gemeinde kostenlos die Info-Schrift „Vogel und Umwelt“ der staatlichen Vogelschutzwarte zur Vermittlung weiteren Wissen.
  • bietet auf Nachfrage eigene Seminare, wie zum Beispiel „Nistkastenbau“ an.
  • ist der Ansprechpartner bei Anfragen von Personen zum Thema:
    Schutz wildlebender Vögel, Fledermäuse und Insekten oder vermittelt diese Weiter an andere Stellen.

Der Vogelschutzbeauftragte, der ohne Frage auch gerne eine Frau sein darf, kann in seinem Revier mit wenigen Nisthilfen beginnen.
Selbstverständlich kann er, Nisthilfen selbst oder mit anderen Interessenten bauen . Auch kann er mit Kindern und Jugendlichen, oder auch mit der Jugendfeuerwehr zusammenarbeiten.
Entsprechendes Arbeitsmaterial wird zur Verfügung gestellt.

VOGELSCHUTZ IST NATURSCHUTZ

Der Beauftragte sollte sein Hobby, den Schutz wilder Vögel, Fledermäuse oder Insekten, in dem natürlichen Gesamtablauf integriert sehen, denn der Kreislauf der Natur lässt keine Ausschließlichkeiten zu.

Wenn man sich dazu geeignet fühlt, kann man sich zusätzlich, je nach Interesse und Fähigkeiten, auch für andere Naturschutzbelange einbringen.

Beispiele hierfür sind:

  • Betreuung und Bestandsaufnahme anderer wildlebender Tiere und Pflanzen
  • Landschaftspflege
  • Biotoppflege für Amphibien, Reptilien, Hautflügler und vieles mehr

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