Handlungsanweisung für die Beauftragten der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland


1. Beratung auf dem Gebiet des Vogelschutzes

Gesetzliche Grundlage für die ehrenamtliche Tätigkeit der Beauftragten der Staatlichen Vogelschutzwarte ist der des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG):

Die Beauftragten der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, RheinlandPfalz und Saarland beraten Gemeinden, Behörden und Privatpersonen über Aufgaben des Vogelschutzes ehrenamtlich. Sie führen einen von der Vogelschutzwarte ausgestellten Lichtbildausweis mit sich.

2. Berufung

Die Beauftragten werden von der Vogelschutzwarte berufen.

Aufgaben der Beauftragten

Mitwirkung und Beratung bei allen Maßnahmen zur Erhaltung, Gestaltung und Pflege von Natur und Landschaft, soweit vogelkundliche und vogelschützerische Belange berührt werden.

Die Ortsbeauftragten werden gebeten:

  • Am Jahresende einen Erfahrungsbericht zu erstellen, der dem zuständigen Kreisbeauftragten zu übersenden ist. Der Bericht soll eine kritische Darstellung der örtlichen Verhältnisse enthalten und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit aufzeigen.
  • Ständige Verbindung mit den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden, den Naturschutzbeiräten sowie den Mitgliedern der Naturschutzverbände zu halten.

3. Fortbildung

Die fachliche Fortbildung der Kreisbeauftragten erfolgt durch die Vogelschutzwarte. Für die Ortsbeauftragten wird mindestens einmal im Jahr eine Informationsveranstaltung vom Kreisbeauftragten durchgeführt.

4. Unfallversicherungsschutz

Die Beauftragten sind bei Ausübung ihrer Tätigkeit gegen Unfälle versichert (§539 Abs. 1 Nr. 13 der Reichsversicherungsordnung). Unfälle sind unverzüglich der Vogelschutzwarte anzuzeigen.




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